Mehr als 80% des Energiebedarfs in Gebäuden entfällt auf die Heizwärme (Raumwärme und Warmwasser). Sanierungsmassnahmen, die den Heizwärmebedarf verringern, haben somit den grössten positiven Effekt auf die Umwelt und die Energiekosten. Mit Fördergeldern unterstützt werden Massnahmen, die den Heizwärmebedarf eines Gebäudes um mindestens zwei Stufen verbessern.
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Massgeblich ist die Reduktion des Heizwärmebedarfs qh und des Heizenergiebedarfs eh aus Heizöl, Erdgas, Fernwärme, Strom (eh aus Heizöl, Erdgas, Fernwärme, Strom, ungewichtet). Bsp.: Verbesserung Heizwärmebedarf um 3 Stufen gemäss untenstehender Stufeneinteilung, Verbesserung Heizenergiebedarf aus Öl, Gas, FW, Strom um 4 Stufen -> Massgebliche Verbesserung: 3 Stufen.
Kombination mit Förderbeiträgen an Einzelbauteile (M-01), Einzelanlagen (M-02 bis M-09) oder Gesamtsanierung (M-12, M-13) im gleichen Bauprojekt nicht möglich
Fachgerechte Heizwärme- und Heizenergiebedarfsrechnung gemäss SIA-Normen vor sowie nach Umsetzung
Auszahlung erfolgt auf Nachweis Heizwärme- und Heizenergiebedarfsberechnung nach Umsetzung (bis spätestens drei Jahre nach Förderantrag einzureichen)
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons.